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(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Mascher: „Jetzt Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken“ – Der Sozialverband VdK Deutschland fordert die Bundesregierung auf, für den Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar einen Kosten deckenden, einheitlichen Krankenkassenbeitrag festzulegen.
Der heute vom Schätzerkreis empfohlene Krankenkassenbeitrag dürfe nicht aus politischen Gründen nach unten korrigiert werden. Nur so könne verhindert werden, dass die Kassen schon rasch einen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen müssten, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher am Donnerstag in München.
Mit diesem Zusatzbeitrag würden einseitig die Arbeitnehmer und Rentner belastet werden. Die Arbeitgeber blieben außen vor. Der Zusatzbeitrag würde mindestens acht Euro pro Monat für jeden bedeuten, worunter Geringverdiener und Rentner besonders zu leiden hätten, insbesondere wenn das Einkommen weniger als 800 Euro betrage, weil dann mehr als ein Prozent des Zusatzbeitrags fällig werden. Der VdK fordert deshalb, bei diesen Bevölkerungsgruppen ganz auf den Zusatzbeitrag zu verzichten.
Auf der anderen Seite sei zu befürchten, betonte Mascher, dass manche Krankenkassen als „Alternative zum Zusatzbeitrag“ ihre Leistungen einschränken oder restriktiver bei der Gewährung von Krankenkassenleistungen vorgehen würden, zum Beispiel bei der Bewilligung von Reha-Maßnahmen.
Um Patienten und Krankenkassen gleichermaßen zu entlasten, bekräftigte der VdK seine Forderung nach Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent. Mascher: „Deutschland sollte hier endlich dem Beispiel der meisten anderen europäischen Länder folgen. Hier könnte man 2 bis 3 Milliarden Euro einsparen, mit denen sich der Beitragssatz um 0,2 bis 0,3 Prozent absenken ließe. Zuletzt hat auch Österreich die Mehrwertsteuer für Arzneimittel gesenkt.“
Außerdem müsse der Staat höhere Beiträge an die Krankenkassen für die Gesundheitsversorgung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern entrichten. Dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vollständig aus Steuermitteln finanziert werden müsse und nicht teilweise den gesetzlich Krankenversicherten aufgebürdet werden dürfe, betonte die VdK-Präsidentin.
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