(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Rentner profitieren nicht von der Absenkung der Arbeitslosenversicherung – „Rentner werden durch den einheitlichen neuen Krankenkassenbeitrag von 15,5 Prozent überproportional belastet. Denn sie können nicht von der Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von 3,3 auf 2,8 Prozent profitieren.“ Dies erklärte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher, heute in München. Besonders hart betroffen seien die Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten haben.
„Einige Krankenkassen“, so Mascher, „befürchten, bereits im kommenden Jahr einen Zusatzbeitrag einführen zu müssen, um Kosten deckend arbeiten zu können. Der jetzt von der Koalition auf 15,5 Prozent festgelegte Krankenkassenbeitrag ist sehr knapp kalkuliert – vor allem angesichts der geplanten Kostensteigerungen, die drei Milliarden Euro für die Krankenhäuser, 2,7 Milliarden Euro für die Ärzte, 2,4 Milliarden Euro für Arzneimittel und 700 Millionen Euro für die elektronische Gesundheitskarte betragen.“
Mit einem Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben können, wenn sie mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, würden einseitig die Arbeitnehmer und Rentner belastet werden. Die Arbeitgeber blieben außen vor.
Der Zusatzbeitrag würde mindestens acht Euro pro Monat für jeden bedeuten. Darunter hätten insbesondere Geringverdiener und Rentner zu leiden, insbesondere wenn ihr Einkommen weniger als 800 Euro betrage, weil dann mehr als ein Prozent des Zusatzbeitrags fällig werden.
Der VdK fordert deshalb, bei Rentnern und Geringverdienern mit einem Einkommen bis zu 800 Euro ganz auf den Zusatzbeitrag zu verzichten. Auf der anderen Seite sei zu erwarten, so betonte Mascher, dass manche Krankenkassen als „Alternative zum Zusatzbeitrag“ ihre Leistungen einschränken oder restriktiver bei der Gewährung von Krankenkassenleistungen vorgehen würden, zum Beispiel bei der Bewilligung von Reha-Maßnahmen.
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Um Patienten und Krankenkassen gleichermaßen zu entlasten, bekräftigte der VdK seine Forderung nach Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent. Mascher: „Deutschland sollte hier endlich dem Beispiel der meisten anderen europäischen Länder folgen. Hier könnte man zwei bis drei Milliarden Euro einsparen, mit denen sich der Beitragssatz um 0,2 bis 0,3 Prozent absenken ließe. Zuletzt hat auch Österreich die Mehrwertsteuer für Arzneimittel gesenkt.“
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