Verbraucherschutz im Finanzsektor weiter stärken

Berlin (pressrelations) –

Verbraucherschutz im Finanzsektor weiter stärken

Wir brauchen verbindliche Mindeststandards für alle Finanzvermittler sowie eine anspruchsvolle Berufsqualifikation

Anlässlich der von Bundesverbraucherschutzministerin Aigner angekündigten Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Lucia Puttrich MdB:

Die Finanzkrise und deren Auswirkungen auf den Verbraucher sind immer noch spürbar und längst nicht vergessen. Umso mehr unterstützen wir die Initiative von Bundesverbrauchermininisterin Aigner, zügig weitere notwendige Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Mangelnde Transparenz führte in der Vergangenheit häufig zu falschen Kaufentscheidungen. So begrüßen wir die Verlängerung der Schadensersatzansprüche bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen und Verkaufsprospekten ausdrücklich.

Wir müssen aber auch die im Koalitionsvertrag festgehaltene bessere und umfangreichere Berufsqualifikation von Finanzvermittlern schnell umsetzen. Es kann nicht sein, dass Vermittler von Investmentfonds oder geschlossenen Fonds keine nachgewiesene Sachkenntnis besitzen müssen. Wir brauchen verbindliche Mindeststandards für alle Finanzvermittler sowie eine anspruchsvolle Berufsqualifikation. Orientierung bietet hier das Versicherungsvermittlergesetz. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung könnte solchen Vermittlern vorgeschrieben werden. Im Bereich der Provisionen und Kosten fordern wir mehr Transparenz, damit der Verbraucher weiß, woran er bei einer Beratung ist. Ziel ist es, eine Wahlfreiheit für den Kunden zwischen Vermittlern und Honorarberatern zu erreichen.

Auch von Seiten der Banken erwarten wir mehr Initiative. Das im Juli durch das Bundesverbraucherschutzministerium der Öffentlichkeit vorgestellte Produktinformationsblatt sollte zum Standard bei Beratungsgesprächen werden und neben objektiven Verbraucherinformationen einer Stärkung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Anbietern von Finanzdienstleistungen dienen. Freiwilligkeit darf kein Ausschlusskriterium für die Branche sein.

„Miteinander, nicht gegeneinander“; das muss das Motto im Anlegerschutz sein. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen in den Finanzsektor wieder zurück erlangt werden. Die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen des Bundesverbraucherschutzministeriums gibt die richtigen Leitlinien vor. Sie müssen nun umgesetzt werden.

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