Verbraucherschutz im Netz endlich umsetzen

Berlin (pressrelations) –

Verbraucherschutz im Netz endlich umsetzen

Anlässlich der heutigen Presseveranstaltung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zur Vorstellung seiner Studie zum „Löschen von Nutzerprofilen“ erklärt der zuständige Berichterstatter der SPDBundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Das Ergebnis der heute vom vzbv vorgestellten Studie zum „Löschen von Nutzerprofilen“ macht deutlich: Einmal ein Nutzerprofil angelegt, wird es schwierig dieses wieder zu löschen. Oft müssen mehrfach EMails geschrieben werden und man ist sich am Ende doch nicht sicher, ob wirklich alle Daten gelöscht wurden.

Aber nicht nur das Löschen von Nutzerprofilen muss einfacher werden.

Das bereits mit der Online-Petition des vzbv „Weniger Stress im digitalen Leben“ verfolgte Ziel, das Prinzip „privacy by default“ für mehr Privatspähre im Netz gesetzlich festzuschreiben, ist nach wie vor richtig und wichtig. Dieses Prinzip beinhaltet nicht nur einen Anspruch auf das Löschen von Nutzerkonten, sondern generell datenschutzfreundliche Privatsphäre-Voreinstellungen bei Produkten und Diensten. Gerade bei sozialen Netzwerken sind Voreinstellungen mit nur wenigen Daten leider keine Selbstverständlichkeit.

Auch bei der längst überfälligen Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie lässt die Bundesregierung die Verbraucher im Stich. Diese Richtlinie zum Privatsphärenschutz im Internet hätte schon im Mai 2011 umgesetzt werden müssen. Sie schreibt unter anderem vor, dass Verbraucher einwilligen müssen, bevor ein Cookie gesetzt wird. Auf die Ankündigung der Bundesregierung, im Rahmen der Telekommunikationsgesetzes-Novelle Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten, folgte nichts.

Der dem Bundestag bereits vorliegende, vernünftige und technikneutral ausgestaltete Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Telemediengesetzes liegt auf Eis. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für mehr Datenschutz im Internet einzusetzen. Die E-Privacy-Richtlinie muss endlich umgesetzt, das Prinzip „privacy by default“ gesetzlich verankert und ein Anspruch auf die Löschung von Nutzerprofils festgeschrieben werden.

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