Verfassungsrechtliche Bedenken gegen SWIFT-Abkommen

Berlin (pressrelations) –

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen SWIFT-Abkommen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung aufgefordert, dem geplanten SWIFT-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union im Rat nur zuzustimmen, wenn die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt sind. Sie soll ihre Zustimmungserklärung im Rat unter Ratifizierungsvorbehalt stellen und sich gegen eine vorläufige Geltung des Abkommens aussprechen. Darüber hinaus fordern die Länder eine Befristung der Vereinbarung auf einen Zeitrahmen von höchstens zwölf Monaten.

Das Abkommen soll die Verarbeitung und Übermittlung von Bankdaten für das Programm zur Aufklärung der Terrorismusfinanzierung regeln.

Der Bundesrat betont, dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ein gemeinsames Anliegen der Europäischen Union und der USA ist, wozu auch ein entschlossenes Vorgehen gegen die Finanzierung terroristischer Verbrechen gehört. Gleichwohl müssten auch hier die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt bleiben. Sicherheit und Freiheit gehörten in einer offenen Gesellschaft untrennbar zusammen. Daher stünden auch bei der Verfolgung terroristischer Straftaten weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch die Eigentums- und Berufsfreiheit zur Disposition. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand sei zu befürchten, dass das geplante Abkommen einen weitreichenden Zugriff auf Daten erlaube, ohne hinreichenden Schutz der betroffenen Grundrechtspositionen vorzusehen.

Die Bundesregierung solle dem Abkommen im Rat daher nur zustimmen, wenn Zweck und Voraussetzungen der Datenübermittlung hinreichend klar festgelegt, die Weitergabe von Daten an Drittländer ausgeschlossen und effektiver Rechtsschutz gewährleistet sind. Die Länder halten es für unverzichtbar, dass Daten nur unter Darlegung der maßgeblichen Verdachtsgründe und der spezifischen Verbindung der Person oder Organisation zu den USA übermittelt werden.

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dürfe die Übermittlung und Verarbeitung von Daten nur zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung erfolgen. Dieser Zweck sei durch eine konkrete Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse weiter einzugrenzen.

Auch sei es geboten, die Übermittlung ausschließlich auf internationale Transaktionsdaten zu begrenzen, diese nur aufgrund eines konkreten Übermittlungsersuchens zur Verfügung zu stellen und angemessene Löschungsfristen festzulegen.

Entschließung zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen)

Drucksache 788/09 (Beschluss)

http://www.bundesrat.de/