Vergütung von Aufsichtsräten soll individuelle Haftungsrisiken berücksichtigen

Hamburg (pressrelations) –

Vergütung von Aufsichtsräten soll individuelle Haftungsrisiken berücksichtigen

Fragen der Vergütung und Haftung sind ein polarisierendes Thema der Aufsichtsratstätigkeit. Dies zeigt aktuell das sechste Aufsichtsrats-Panel, das die Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO durchgeführt hat.

Die Vergütung spielt bei der geforderten Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit eine zentrale Rolle: einerseits als Anreiz für qualifizierte Persönlichkeiten, sich diesen zeitaufwendigen Aufgaben zu stellen, andererseits aber auch als Steuerungsinstrument, um Überwachung, Verantwortung und Vergütung stärker miteinander zu koppeln.

Seit Beginn der Finanz- und Bankenkrise tritt dieser Aspekt noch stärker in den Vordergrund. So sollen auch Aufsichtsratsmitglieder über einen erfolgsorientierten Anteil ihrer Vergütung am langfristigen Unternehmenserfolg partizipieren ? beziehungsweise bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auch eine geringere Vergütung hinnehmen.

Ihren Ausdruck findet die geforderte Koppelung an den Unternehmenserfolg in variablen lang- und kurzfristigen Vergütungskomponenten, die neben einem Fixum ausgezahlt werden. Hinsichtlich der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten solcher Vergütungsmodelle gibt es zwar unter den Panel-Teilnehmern unterschiedliche Ansichten, grundsätzlich steht die Mehrzahl der Befragten (61,5 Prozent) variablen Modellen jedoch positiv gegenüber.

Die aktuelle Auswertung zeigt, dass es sich bei der Individualisierung der Aufsichtsratsvergütung um ein kontrovers diskutiertes Thema handelt. Dies betrifft sowohl die Frage, wer die Vergütung festlegen soll, als auch die Zusammensetzung der individuellen Bestandteile. Eine große Mehrheit (74,4 Prozent) lehnt den Vorschlag ab, dass zukünftig ein Vergütungsausschuss die Aufsichtsratsvergütung festlegen soll. Ebenso wenig wünscht sich eine Mehrheit der Aufsichtsräte (56,4 Prozent) den Rat von externen Vergütungsberatern. Am stärksten fällt die Ablehnung (76,9 Prozent) gegenüber einer gesetzlichen Regelung aus, mit der neben der laufenden Vergütung eine zusätzliche Erfolgs- und Misserfolgsprämie fester Bestandteil der Vergütung werden könnte.

Den zweiten Schwerpunkt der Panel-Befragung bildeten neben der Vergütung Aspekte der Haftung von Aufsichtsräten. Zwar haben sich die rechtlichen Grundlagen für die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder in den letzten 45 Jahren nicht wesentlich verändert. Faktisch stellen allerdings rund zwei Drittel (64,1 Prozent) der Befragten eine wachsende Bedeutung der Haftungsvorschriften fest. Zugleich bemängeln sie ein Missverhältnis zwischen gestiegenen Haftungsrisiken und der Vergütung. Dies führe dazu, dass viele Aufsichtsräte risikobehaftete Unternehmen meiden würden. Bezüglich der Forderung nach einer stärkeren individuellen Haftungsverpflichtung für Aufsichtsräte halten sich Gegner und Befürworter die Waage: Immerhin 56,4 Prozent der Befragten befürworten bei einer Aufsichtsrats-Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt unter Berücksic htigung der jeweils gewährten Aufsichtsratsvergütung.

Das Aufsichtsrats-Panel

Mit den Ergebnissen dieser sechsten Aufsichtsrats-Befragung liegt ein weiteres Stimmungsbild zu aktuellen Fragen der Überwachungsfunktion und -arbeit in der Praxis vor. Für die aktuelle Erhebung haben sich insgesamt 39 Mandatsträger den anonymisiert erfassten und ausgewerteten Panel-Fragen der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ gestellt. Die Hälfte von ihnen hat an allen sechs Befragungen teilgenommen, wodurch eine große Kontinuität und Verlässlichkeit der Ergebnisse sichergestellt werden kann. Aufgrund von Mehrfachmandaten konnte die Erfahrung aus 151 Gesellschaften erhoben werden. Mehr als zwei Drittel der Teilnehmer (69,2 Prozent) sind als Vorsitzende in mindestens einem Überwachungsgremium tätig; knapp die Hälfte der Befragten (48,7 Prozent) hält ein bis drei Überwachungsmandate, ein Fünftel (20,5 Prozent) hat aktuell zwischen sieben und zehn Mandate inne. Dreizehn der repräsentierten Gesellschaften (8,6 Prozent), die von insgesamt zwölf Personen aus dem Panel überwacht werden, sind im Prime Standard (1 DAX, 7 MDAX, 1 SDAX, 1 TecDAX und 3 weitere) gelistet. Eine interessante Entwicklung zeigt sich hinsichtlich der durchschnittlichen Zahl der von den Panel-Teilnehmern gehaltenen Mandate, die vom Herbst 2007 bis heute von 4,21 auf 3,87 Mandate gefallen ist.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des sechsten Panels erhalten Sie auf Anfrage unter: ar.redaktion@fachverlag.de.

Kontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211.887-14 40
Fax: 0211.887 97-14 48
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de

Der Aufsichtsrat
Die Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.aufsichtsrat.de.

BDO Deutsche Warentreuhand AG
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. In Deutschland betreut BDO Deutsche Warentreuhand mit rund 2.000 Mitarbeitern an 27 Standorten nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen ? vom Mittelständler bis zum DAX-Unternehmen. BDO Deutsche Warentreuhand ist Gründungsmitglied von BDO International, der einzigen der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. BDO International ist ein seit 1963 bestehendes Netzwerk von rechtlich selbstständigen, voneinander unabhängigen Gesellschaften mit rund 44.000 Mitarbeitern in 110 Ländern.