Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu ‚Hartz IV’ Regelsätzen: Regelleistung von Kindern und Jugendlichen um 40 Prozent zu niedrig

(BSOZD.com – News) Neumünster. Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen ‚Hartz IV’ am 20. Oktober erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Prekäre Lebenslagen e.V., dass der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (‚Hartz IV’) für Kinder und Jugendliche im Durchschnitt um 40 Prozent unter den vergleichbaren Ausgaben von Eltern, die nicht auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind, liegt.

Dies ergeben Sonderauswertungen auf Grundlage der der aktuellen Regelleistung zu Grunde liegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Jahres 2003 des Statistischen Bundesamtes. Sie belegen, dass Familien mit Kindern ohne Wohnkosten monatlich 370 Euro für ein Kind unter sechs Jahren, 438 Euro für ein Kind im Alter von sechs bis 12 Jahren und 486 Euro für ein Kind bzw. Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren im Monat ausgegeben haben.

Dies entspricht einer Differenz zum aktuell bestehenden Regelsatz von Kindern und Jugendlichen (215 Euro – 251 Euro – 287 Euro) bei allen drei Altersgruppen von im Schnitt knapp über 40 Prozent.

„Wir fordern die Wiedereinführung eines soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche, das ihnen die gleichen Lebensmöglichkeiten gewährt wie Kindern und Jugendlichen, die nicht auf Sozialleistungen nach ‚Hartz IV’ angewiesen sind.“ so Jürgen Habich, Vorstand der BAG Prekäre Lebenslagen e.V..

Bildquelle - Fotograf: Freelancer0111 / pixelio.de
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„Gleichzeitig hoffen wir, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordert, die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im ‚Hartz IV’-Bezug deutlich anzuheben und einen armutsfesten, Teilhabe sichernden und eigenständigen Regelsatz zu erarbeiten, der sich am Ausgabeverhalten nicht auf Sozialleistungen angewiesener Menschen orientiert. Dies wären nach den Auswertungen der ‚Hartz IV’ zu Grunde liegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe monatlich 370 Euro, 438 Euro und 486 Euro in den drei Altersgruppen.“, so Habich weiter.

Andreas Geiger, Pressereferent BAG Prekäre Lebenslagen e.V.

Kontakt: Jürgen Habich: 04321/973666 / Mobil 0151 599 98 581
Andreas Geiger: 0160 983 02 468

Quelle: Münnich, Margot: Einkommensverhältnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben für Kindern – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003; in: Wirtschaft und Statistik 6/2006, S. 644ff

Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen e.V.
c/o Jürgen Habich, Segeberger Str. 40, 24539 Neumünster
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