(pressebox) Münster, 25.01.2011 – „Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass die Politik endlich Nägeln mit Köpfen macht und den branchenspezifischen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche nebst Aufnahme ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz befürwortet“, reagierte der Hauptgeschäftsführer des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche (iGZ), RA Werner Stolz, auf die erneut vertagte Entscheidung zur Hartz IV-Reform. Auch das Gezerre um gesetzliche Fristen zur Einführung von Equal Pay/ Equal Treatment sei nicht nachvollziehbar. „Solche Vorhaben hebeln unsere Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften aus und gefährden auch die Arbeitsplätze zahlreicher Zeitarbeitskräfte“, betonte Stolz. Der iGZ-Hauptgeschäftsführer verwies auf die am Montag veröffentlichten Arbeitnehmerüberlassungsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit – demnach kamen zum Stichtag 30. Juni 2010 326.009 Zeitarbeitnehmer direkt aus der Arbeitslosigkeit; 59.082 davon waren zuvor langzeitarbeitslos. „Wer die Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument der deutschen Wirtschaft so massiv beschneiden will, schadet der Wirtschaft nicht nur national, sondern auch international“, mahnte Stolz zu besonnenem Handeln. Er appellierte an die Vertreter der Bundestagsfraktionen, eine sozialverträgliche Vereinbarung zu finden, „die sowohl faire Tarif-Löhne, als auch fairen Wettbewerb ermöglicht“. Mit einer Aufnahme der Zeitarbeit ins Entsendegesetz werde dem eventuellen Lohndumping mit der kommenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 ein wirksamer Riegel vorgeschoben.