Verträge mit der öffentlichen Hand

(lifepr) Düsseldorf, 24.01.2011 – Bei Verträgen zwischen privaten Unternehmen und Unternehmen der öffentlichen Hand beträgt die Zahlungsfrist ebenfalls 30 Tage. Aber auch hier können laut ARAG Experten die Vertragspartner unter Umständen eine Verlängerung auf bis zu 60 Tage ausdrücklich vereinbaren.