vfa zur frühen Nutzenbewertung: Jetzt steht der Praxistest an!
Berlin (vfa). Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) die Verfahrensordnung zur Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen beschlossen.
Dazu erklärt für die forschenden Pharma-Unternehmen vfa-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer: „Die frühe Nutzenbewertung ist ein Kernstück der größten Arzneimittelmarktreform, die Deutschland seit langem gesehen hat. Sie kann dazu beitragen, die Debatte um den Wert von innovativen Arzneimitteln für Patienten und Gesellschaft zu versachlichen. Voraussetzung dafür ist, dass die frühe Nutzenbewertung fair, offen und transparent durchgeführt wird. Nachdem die Bundesregierung mit der Rechtsverordnung entscheidende Leitplanken gesetzt hat, schafft der G-BA nun mit seiner heute verabschiedeten Verfahrensordnung eine weitere Grundlage.
„Auch die forschenden Pharma-Unternehmen sind bereit, ihren Teil beizutragen, damit die frühe Nutzenbewertung den Praxistest besteht,“ so Yzer weiter.
Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 44 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 90.000 Mitarbeiter.
Mehr als 17.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung.
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