Volksverhetzung und Verherrlichung des NS-Regimes bleibt strafbar
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Volksverhetzungsparagraf, der die Verherrlichung des NS-Regimes unter Strafe stellt, mit der grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit vereinbar ist, erklaert die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Fograscher:
Wir begruessen die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verherrlichung des nationalsozialistischen Regimes weiterhin als Tatbestand der Volksverhetzung strafbewehrt ist, ausdruecklich. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die von der rot-gruenen Bundesregierung beschlossenen Verschaerfungen des Versammlungsrechts bestaetigt.
Geklagt hatten Neonazis, die ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschraenkt sahen, weil ihre Aufmaersche in Wunsiedel zur Glorifizierung des Hitler-Stellvertreters Hess verboten wurden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Klarheit geschaffen. Paragraf 130 StGB (Volksverhetzung) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, denn die Befuerwortung der NS-Herrschaft ist in Deutschland ein Angriff auf die Identitaet des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland.
Neben der Anwendung aller rechtstaatlichen Mittel im Kampf gegen den Rechtsextremismus und die Verherrlichung des Nationalsozialismus muss dieses Thema auch Schwerpunkt in der deutschen Politik sein. Leider sieht die neue Bundesregierung hierzu keine Notwendigkeit, denn faktisch werden die Mittel gegen Rechtsextremismus gekuerzt, da nun mit den Geldern auch andere Form des Extremismus bekaempft werden sollen.
Dieses ist ein fatales Zeichen fuer unsere Demokratie.
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