Vorsicht Kontrolle!

Ab Anfang 2010 werten Finanzämter die Rentenbezugsmitteilungen aus – Keine Amnestie sogenannter Altfälle
Essen, 23. November 2009***** Seit Oktober 2009 melden die Stellen, die Renten auszahlen (Rentenversicherungsträger, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Versicherungen….), die für die Besteuerung wichtigen Daten elektronisch an den Fiskus; und zwar alle Daten ab dem Kalenderjahr 2005 (!). Die in Essen ansässige Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner weist darauf hin, dass neben den persönlichen Daten des Rentenbeziehers und der Höhe der Rentenzahlung auch der Beginn der Rente gemeldet werden. Wenn die Finanzämter voraussichtlich auch erst ab Anfang 2010 die Rentenbezugsmitteilungen auswerten, könne das Finanzamt daraus Rückschlüsse auf die Jahre vor 2005 ziehen. Zu einer Amnestie dieser sogenannten Altfälle konnte sich der Gesetzgeber leider nicht durchringen.

„Niemand weiß derzeit, ob und wie umfangreich die Finanzbeamten die Vergangenheit durchleuchten. Betroffen sein können aber nicht nur Rentner, die bisher zu Unrecht keine Steuererklärung abgegeben haben. Auch derjenige, der aufgrund seiner anderen (hohen) Einkünfte bisher eine Steuererklärung abgegeben hat, darin aber „vergessen“ hat eine Rente anzugeben, wird nun auffallen. Wer als Betroffener auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich mit der Möglichkeit der Selbstanzeige vertraut machen“, rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin bei Roland Franz und Partner in Essen.

Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, lässt sich als Faustformel am ehesten wie folgt berechnen: Ein lediger Rentner, der seit 2005 (oder früher) eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt, muss ab einer Bruttorente von 15.533,- Euro eine Einkommensteuererklärung abgeben. Für den in 2006 hinzugekommenen ledigen Rentner gilt ein Betrag von 14.936,- Euro; für 2007 ein Betrag von 14.383,- Euro. Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge. Aber immer ist Voraussetzung: ausschließlich Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung!

Vielfach erhalten Rentner aber nicht nur gesetzliche Rentenbezüge, sondern auch noch eine Pension oder Betriebsrente oder sie haben Zins- oder Mieteinnahmen. Liegen die Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag und dem Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 801,- Euro/1.602,- Euro (ledig/verheiratet) – 2006 lagen diese noch bei 1.421,- Euro/ 2.842,- Euro oder bezieht ein Steuerzahler andere Einkünfte als die aus der gesetzlichen Rentenversicherung, gilt diese Faustformel nicht. Im Zusammenhang mit weiteren Einkünften besteht generell eine Einkommensteuerpflicht.

Den Weg zur Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen durch die Finanzämter hat das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof in München, mit seinem Urteil vom 26.11.2008 (BFH-Urteil v. 26.11.2008, XR 15/07, DStR 2009 S. 32) frei gemacht, in dem der BFH entschieden hat, dass der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten hat. Der Finanzausschuss des Bundestages hatte sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens damit befasst, dass viele Rentner in der Vergangenheit ihr Einkommen zu Unrecht für nicht steuerpflichtig hielten und deshalb keine Steuererklärung abgegeben haben.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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