Vorsorge beim Zahnarzt wird auch von der Zahnzusatzversicherung honoriert

Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, bekommt einen Bonus auf seinen Festzuschuss. Das schlägt sich auch in der Erstattung der Zahnzusatzversicherung nieder.
So sieht es auch das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V.) vor: In § 55 wird definiert, dass für Patienten, die sich regelmäßig um die Gesunderhaltung ihrer Zähne bemühen, die Erhöhung des Festkostenzuschusses vorgesehen ist. Die Erhöhung wird dann gewährt, wenn der Gebisszustand des Versicherten die regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und die letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung nach § 22 SGB V. die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden.

Diese Bemühungen der Patienten helfen natürlich im Vorfeld, Kosten im Bereich der privaten Zahnzusatzversicherung zu reduzieren. Deshalb erhöhen verschiedenen Gesellschaften auch den Anteil der Erstattung, wenn es zu einer Zahnersatzmaßnahme kommt.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Die Barmenia leistet im Regelfall einen Anteil zum Zahnersatz in Höhe von 85 Prozent einschließlich der Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenn die regelmäßige Vorsorge nachgewiesen wird, steigt der Erstattungsanteil auf 100 Prozent einschließlich der Vorleistung der GKV. Die Signal Iduna staffelt die Erstattung ebenfalls nach der Vorlage des regelmäßigen Prophylaxenachweises: Bei 5 Jahren Nachweis der Vorsorge erhöht sich der Erstattungsanteil auf 95 Prozent, wenn 10 Jahre die regelmäßige Vorsorge nachgewiesen wird, werden 100 Prozent einschließlich der GKV-Leistung erstattet.

Die Schweizer CSS leistet bei höherwertigem Zahnersatz 80 Prozent einschließlich der Vorleistung der GKV. Auch hier wirkt sich der 10-jährige Nachweis auf die Erstattung aus: 90 Prozent der Gesamtkosten können dann abgesichert werden. Nach dem gleichen Schema erstatten auch die Universa mit dem Tarif dent Privat und die Continentale mit dem Tarif CEZP.

Die AXA leistet im Regelfall 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen nach Vorleistung der GKV. Wenn hier der Nachweis über die Vorsorge vorliegt, erhöht sich dieser Anteil auf 40 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen. Auch von der Gothaer werden die eigenen Bemühungen um den Zahnerhalt belohnt. Die Leistungen lassen sich auf 75 Prozent einschließlich der GKV-Leistung steigern, wenn die fünfjährige Vorsorge nachgewiesen wird. Bei 10 Jahren kontinuierlicher Vorsorge leistet die Gothaer dann 80 Prozent einschließlich der GKV-Leistung.

Bildquelle: Sigrid Rossmann, www.pixelio.de
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 – 0
Fax (02041) 77 44 7 – 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.

IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://vergleichen-und-sparen.de