Mit einer Verfügung rechtzeitig Anweisungen geben!
sup.- Im Jahr 2050, so das Statistische Bundesamt, wird ein Drittel der deutschen Bevölkerung älter als 65 sein. Und rund 15 Prozent haben dann bereits die 80 überschritten. Eine Entwicklung, auf die sich die gesellschaftlichen Institutionen, aber auch die Bürger selbst beizeiten vorbereiten müssen. Denn die höhere Lebenserwartung führt schon heute zu einer steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, die in vielen Lebensbereichen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Mit einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Betreuungs- oder Patientenverfügung kann jeder für diese Situation bereits im Vorfeld klare Anweisungen geben: Persönliche und finanzielle Angelegenheiten, Fragen der medizinischen Versorgung oder Nachlassregelungen werden dann im Sinne des Betroffenen entschieden – nicht von Ämtern oder Behörden, sondern z. B. von vertrauten Personen aus dem Familien- oder Freundeskreis. Wertvolle Ratschläge zu Vorsorgemaßnahmen für diese Lebensphase gibt es im Internet unter www.deutsche-nachlass.de.
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