Warum die Pferdehaftpflicht so wichtig ist

Ohne Pferdehaftpflicht kann der Freizeitspaß mit dem Pferd zum teuren Vergnügen werden.
Die Privathaftpflichtversicherung besitzen etwa 80 Prozent aller deutschen Haushalte, weil mittlerweile die Notwendigkeit erkannt wird, sich vor Schadensersatzansprüchen Dritter abzusichern. Genauso funktioniert die Pferdehaftpflicht. Das Risiko der Haltung von Pferden wird in der Privathaftpflichtversicherung nicht mit abgedeckt, zu diesem Zweck gibt es die Pferdehaftpflicht. Ähnlich wie beim Hund stellen Pferde eine andere Gefährdung dar, als zum Beispiel Katzen oder Meerschweinchen.

Aufgrund ihres Wesens sind Pferde unberechenbar und können größere Sach- oder Personenschäden verursachen. Das Haftpflichtrecht sagt auch hier aus, dass Schäden zulasten Dritter vom Halter des Pferdes ersetzt werden müssen.

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Es können die großen oder kleinen Schäden sein, die ein Pferd verursachen kann. In jedem Fall wird der Halter in Regress genommen und je nach Höhe des Schadens kann es empfindlich oder auch existenzbedrohend werden.

Beispiel hierfür gibt es genug: Ein Pferd ist mit seinem Reiter auf einem Feldweg unterwegs. Dabei treffen Sie auf einen Spaziergänger mit einem Hund. Ohne dass der Hund eine Reaktion überhaupt zeigt, erschreckt sich das Pferd und tritt dem Jack Russell Terrier auf die Hinterpfote. Diese war gebrochen. Die Kosten für die Erstbehandlung und die nachfolgende Operation in einer Tierklinik schlugen mit rund 800 Euro zu Buche. Dabei werden in der Zukunft sicher noch Folgekosten anfallen, der der Halter des Hundes vom Pferdehalter erstattet bekommen möchte.

Auf einer gemieteten Weide brechen zwei Pferde aus. Die Halterin der Pferde ist nicht einmal vor Ort, um den Schaden überhaupt mitzubekommen. Sie wird von der Besitzerin der Weide angerufen. Dass es sich um ihre Pferde handelt, kann die Pferdehalterin schnell feststellen: Im Brustbereich haben beide Tiere Sengverletzungen, die vom Weidezaun stammen. Bei dem Ausbruch sind rund 350 Meter Zaun mit Pfählen, Isolatoren und Torgriffen beschädigt worden. Die Schadenshöhe liegt bei rund 300 Euro.

Auch wenn es sich um kleine Schäden handelt, der Anspruch des Geschädigten bleibt dennoch bestehen. Sicherlich lassen sich die obigen Schäden auch aus eigener Tasche bezahlen, aber durch die Pferdehaftpflicht können diese Unannehmlichkeiten erspart bleiben.

Bildquelle: Günter Havlena, www.pixelio.de

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