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Osterfeuer sind eine beliebte Tradition. In der Regel werden sie am Ostersamstag entzündet, aber auch am Ostersonntag brennen sie vielerorts. Wegen der damit verbundenen Gefahren gibt es dabei einige Regeln zu beachten. Organisieren Vereine ein großes Osterfeuer, ist eine behördliche Genehmigung oder zumindest Anmeldung notwendig. Zuständig ist dafür meist das Ordnungsamt. Dieses kann ein Osterfeuer auch aus Sicherheitsgründen untersagen oder Auflagen machen. Ob ein Feuer im eigenen Garten erlaubt ist, richtet sich nach den örtlichen Regelungen: In manchen Gemeinden ist eine Genehmigung erforderlich, anderswo sind private Osterfeuer ganz untersagt. Klarheit bringt eine Nachfrage beim Ordnungsamt. Feuer mit trockenem, naturbelassenem Holz sind oft erlaubt, meist verboten ist es dagegen, Gartenabfälle zu verbrennen. Lackiertes oder behandeltes Holz beziehungsweise Plastik und Abfälle haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Wer Müll verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und verursacht zusätzlich schädlichen Rauch. Außerdem gilt: ausreichend Abstand zu den Nachbarn einhalten, niemanden mit Rauch belästigen und Ruhezeiten einhalten. In öffentlichen Grünanlagen und Parks sind Bodenfeuer in der Regel nicht erlaubt, da das Gras nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht abgebrannt werden darf. In vielen Bundesländern gibt es außerdem Brandschutzvorschriften. Sie schreiben einen Mindestabstand zu Gebäuden oder brennbaren Gegenständen sowie Straßen vor. Für öffentliche Osterfeuer sind das oft 100 Meter, für solche im eigenen Garten kann es gesonderte Regeln geben. Wer den Holzstapel bereits einige Zeit vor dem Anzünden vorbereitet hat, sollte ihn nochmal inspizieren oder sogar umschichten. Denn wenn darin Tiere untergetaucht sind, besteht die Gefahr, dass sie nicht flüchten können. Wichtig: Löschmittel bereithalten und das Feuer so lange beaufsichtigen, bis es ganz erloschen ist. Nicht zu empfehlen sind Brandbeschleuniger – sie können ins Grundwasser sickern und bilden entzündliche Dämpfe.
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