Viele Menschen sind allzu sorglos im Internet unterwegs. Gerade wer sich für Filme oder Musik interessiert kann manchmal der Versuchung nicht widerstehen und lädt sich von Tauschbörsen die begehrten Dateien scheinbar kostenlos herunter. Das böse Erwachen folgt manchmal sehr schnell, nämlich dann, wenn sich eine Abmahnung im Briefkasten befindet. Viele Menschen sind dann – oft auch aufgrund ihres schlechten Gewissens – bereit diese Forderung zu begleichen. Doch meistens sind die Summen zu hoch und wer einfach bezahlt, der verschenkt viel Geld. Besser ist es, man lässt den ersten Schock vorüberziehen und greift dann zum Hörer und ruft einen guten Anwalt an. Dabei ist es unwichtig, ob sich der Advokat am Ort befindet, denn gerade in diesem Bereich sind Fernvertretungen an der Tagesordnung.
In einem solchen Schreiben zum Beispiel von der Kanzlei Graf von Westfalen befindet sich fast immer eine Unterlassungserklärung. Viele Unterschreiben dieses Dokument bedenkenlos, das sollten sie aber nicht tun, denn mit dieser Unterschrift verpflichtet man sich für einen sehr langen Zeitraum keine entsprechenden Dateien mehr vom Internet herunterzuladen. Der Klient mag jetzt vielleicht denken, er wird das sicherlich niemals mehr machen, doch er kann nicht mit Sicherheit sagen, was in 30 Jahren sein wird. Vielleicht hat sein Enkel Lust, sich auch eine solche Datei herunterzuladen und wenn wieder ein Regelverstoß festgestellt wird, dann kommen auf die Familie kosten zu, die diese leicht in den Ruin stürzen kann.
Das erste Gespräch bei einem Anwalt ist in der Regel kostenlos. Hier kann man auch gleich die Höhe des Honorars ausmachen. Dies sollte man auf gar keinen Fall versäumen, denn sonst kann es natürlich sein, dass die Beratung und die Hilfe des Anwalts mehr kostet als die Filesharing Abmahnung. Der erste Schritt ist oft die Modifikation der Unterlassungserklärung, so dass sie so ausfällt, dass es für den Klienten auch erträglich ist. Verhandelt wird darüber hinaus mit der gegnerischen Partei auch die Höhe der Zahlungen.