Was tun bei einer Beleidigung oder Ruhestörung? – Schiedsexperten geben Rat
Das Justizministerium teilt mit:
Im Eifer des Gefechts wurde die Nachbarin als „dumme Gans“ tituliert. Die Nachbarn haben eine neue Stereo-Anlage und die ganze Nachbarschaft „darf“ mithören. Wie viel Lärm darf eigentlich sein? Wie kann ich diesen Streit gütlich lösen und wie verhalte ich mich überhaupt bei Konflikten am „Gartenzaun“?
Wie jeden ersten Donnerstag im Monat können betroffene Bürgerinnen und Bürger dazu ihre Fragen stellen. Am 2. Februar 2012 von 12 bis 14 Uhr steht Ihnen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen unter der Nummer 0180 3 100 212 zur Verfügung (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Denn viele Auseinandersetzungen – zum Beispiel bei Streit mit den Nachbarn und anderen Alltagskonflikten – können ohne Einschaltung des Gerichts oft viel kostengünstiger und schneller geklärt werden.
Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden.
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de