Was versteht man unter Denkmalschutz Immobilien?

Wunderschöne Bauten mit 100 und mehr Jahren Geschichte, dies sind Denkmalgeschützte Immobilien. Sie sind häufig das Aushängeschild einer Gemeinde und nach ausgiebiger Erneuerung ein äußerst gefragtes Immobilienobjekt für Pächter und Erwerber. Wer möchte nicht gerne in einer Residenz mit imposanten Mauern, historischen Fassaden, lichtdurchfluteten Wohnräumen mit hohen Zimmerdecken und riesigen Fenstern leben. Überdies bringt das hohe Vorteile auf dem Markt für Mieter. Denkmalschutz Immobilien lassen sich angesichts der starken Nachfrage häufig zu höheren Quadratmeterpreisen vermieten wie Neubau Immobilien. Darüber hinaus befinden sich solche Immobilien in den überwiegenden Fällen in einer herausragenden Mikrolage, also in einem wertvollen Teil inmitten der entsprechenden Stadt.

Die positiven Aspekte früherer Baukunst seite an Seite mit den feudalen und aktuellen Wohnungseinrichtungen der Neuzeit. Hierfür stehen edel sanierte Denkmalschutz Immobilien, wie z.B. Denkmal-Penthäuser. Und da der Gesetzgeber sich die Erhaltung kostbarer geschichtlicher Bauten zur Aufgabe gesetzt hat, wird die Restaurierung solcher Immobilien sogar enorm bezuschusst.

Das EStG ermöglicht den Eigentümern global einmalige Steuererstattungen. Die nachträglichen Modernisierungskosten des Bauprojektes können innerhalb von 12 Jahren gemäß § 7i bzw. 7h Einkommensteuergesetz zu 100% abgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass bei einem Verdienst ab 50.000 € (ledig) bzw. 100.000 € (verheiratet) pro Jahr in etwa 2% des Kaufpreises aus Steuerersparnissen getilgt werden kann und das, ohne eigenhändig etwas hinzuzahlen zu müssen. Werden Denkmalschutz Immobilien selbst genutzt, so können hierbei über zehn Jahre je 9 Prozent der Aufwendungen für die Sanierung als Kosten der Herstellung abgeschrieben werden. Wer Denkmalschutz Immobilien wählt, der kauft nicht allein überaus außergewöhnlichen sowie renditestarken Immobilienbesitz. Hinzu kommen bei dieser Anlage immense steuerliche Vorzüge. Beim Kauf werden Steuergelder in Privatvermögen substituiert.

 

HTP Immobilien

Blumenstraße 2

68723 Oftersheim

Pressekontakt

Marco Tenschert

Tel. 06202 / 59450
info@htp-immobilien.de

http://www.htp-immobilien.de/denkmalschutz-immobilien/