Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf die Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert hat, verstärkt ihr Anwaltsteam mit Rechtsanwalt Lic. iur. can. Urs Fabian Frigger.
Nachdem Rechtsanwalt Frigger im Jahr 2009 sein Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erfolgreich abgeschlossen hat, absolvierte er das Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund. Schon im Referendariat setzte er einen Schwerpunkt im Medizinrecht durch Stationen u. a. in der Krankenhausabteilung des Bistums Essen sowie spezialisierten Kanzleien in Dortmund und Bochum. Im Anschluss war er zunächst als freier Mitarbeiter für eine Kanzlei in Köln tätig, bevor er als angestellter Rechtsanwalt in die renommierte Kanzlei von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wigge in Münster eintrat.
Sein gerichtlicher und außergerichtlicher Bearbeitungsbereich umfasst zunächst das Vertrags(zahn)arztrecht, das (zahn)ärztlichen Berufsrecht und das (zahn)ärztlichen Gesellschaftsrecht.
Herr Rechtsanwalt Frigger verfügt aber auch über umfangreiche Erfahrungen in speziellen Rechtsfragen wie dem Schiedsstellenverfahren in der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütung, dem Aufsichts- und Organisationsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Strahlenschutz in der Medizin oder besonderen Versorgungsaufträgen (Dialyse, Mammographie-Screening). Sein weiterer Schwerpunkt liegt im Krankenhausrecht (Krankenhausentgelte, Wahlleistungsrecht, Krankenhausplanung). In diesem Bereich wird seine Tätigkeit durch die jahrelange Tätigkeit im Aufsichtsrat eines kommunalen Klinikums sowie in den Gremien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), einem der größten Träger von psychiatrischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Maßregelvollzugseinrichtungen, geprägt.
Besondere Kenntnisse kann er in die Beratung konfessioneller Einrichtungen einbringen, da er durch eine Arbeit über katholische Krankenhäuser an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster das „Lizentiat im Kanonischen Recht (Lic. iur. can.), die Befähigung zum Richteramt in der Katholischen Kirche, erworben hat. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sowie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kirchenrecht (DGfKR).
Herr Rechtsanwalt Frigger engagiert sich bereits seit Jahren in der Gesundheits- und Kommunalpolitik. Daher hat er auch ein besonderes Interesse an politisch relevanten Themen wie E-Health und Datenschutz in der Medizin. Er unterhält eine umfangreiche medizinrechtliche Vortrags- und Publikationstätigkeit.
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Kanzlei(at)medizinanwaelte.de
Lyck+Pätzold healthcare.recht ist eine Kanzlei, die sich ausschließlich auf die Beratung im Gesundheitsmarkt spezialisiert hat.
Im Medizinrecht betreuen sie bundesweit ausschließlich medizinische Leistungserbringer in allen Fragen, die das Gesundheitswesen betreffen, von A wie Arztrecht, Arzthaftungsrecht über P wie Praxisstrategie bis hin zum Zahnarztrecht und Zahnarzthaftungsrecht. Die strategische und konzeptionelle Beratung unserer Mandanten, den Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Berufsverbände, etc. steht hierbei im Vordergrund. Durch konsequente Spezialisierung aller Kollegen führen sie ihre Mandanten auf sicherem Weg durch das immer unübersichtlicher und schwieriger werdende Recht im Gesundheitssektor. Die Rechtsanwälte der Sozietät sind daneben mit Vorträgen und Veröffentlichungen aktiv. Der branchenorientierter Beratungsansatz führt dazu, dass sie mit dem Alltag ihrer Mandanten bestens vertraut sind. Zu den Leistungsbereichen zählen wir das Medizinrecht, Vertragsarztrecht, Zahnarztrecht sowie viele weitere Bereiche, die Sie im Einzelnen unter www.medizinanwaelte.de/medizin/medizin.shtml nachlesen können.