Weiterhin überdurchschnittliche Verzinsung
Die Allianz Lebensversicherungs-AG (Allianz Leben) reagiert auf den starken Rückgang der Marktzinsen und senkt die laufende Verzinsung der Sparanteile von 4,5 auf 4,3 Prozent. Der Branchenführer geht davon aus, bei der gesamten Verzinsung auch 2010 weiterhin über dem Durchschnitt der Wettbewerber zu liegen.
Die Renditeentwicklung festverzinslicher Anlagen hat für die Lebensversicherer hohe Bedeutung, da sie überwiegend in Pfandbriefe sowie in Staats- und Bundesanleihen investieren. Die bereits seit mehreren Jahren niedrige Verzinsung 10-jähriger Pfandbriefe ist innerhalb eines Jahres von 4,5 auf 3,7 Prozent weiter zurückgegangen. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der expansiven Geldpolitik rechnet Allianz Leben nicht damit, dass die Zinsen in nächster Zeit wieder nachhaltig steigen. Um dem Rechnung zu tragen, passt Allianz Leben die laufende Verzinsung für die Sparanteile im Geschäftsjahr 2010 an. Die Senkung betrifft nur die künftige Überschussbeteiligung, die garantierten Leistungen sowie bisher gutgeschriebene Überschussanteile bleiben in voller Höhe erhalten.
Zur laufenden Verzinsung von 4,3 Prozent kommen ein Schlussüberschuss von 0,35 Prozent und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven von 0,3 Prozent hinzu. Mit dem Sockelbetrag sollen unterjährige Kapitalmarktschwankungen abgefedert werden. Damit ergibt sich für das Jahr 2010 eine gesamte Verzinsung der Sparanteile von mindestens 4,95 Prozent (2009: 5,1 Prozent).
Aktuell profitieren die Kunden von Allianz Leben außerdem von einer positiven Entwicklung der Bewertungsreserven, an denen sie seit 2008 direkt beteiligt werden. Das gegenwärtige Niveau der Bewertungsreserven ermöglicht eine weitere zusätzliche Verzinsung von im Durchschnitt 0,2 Prozent. Die gesamte Verzinsung der Sparanteile einschließlich Schlussüberschuss und Beteiligung an den Bewertungsreserven erreicht im Mittel somit 5,15 Prozent. Sie lag 2009 in Abhängigkeit von der Höhe der Bewertungsreserven zwischen 5,2 Prozent und 5,6 Prozent. In der Branche der deutschen Lebensversicherer lag dieser Wert einer Studie der Rating-Agentur Assekurata zufolge bei 4,94 Prozent. Dieser Wert dürfte 2010 sinken.
„Vor diesem Hintergrund bieten wir unseren Kunden weiterhin eine attraktive Verzinsung ihrer Verträge“, erklärt Maximilian Zimmerer, Vorstandsvorsitzender der Allianz Leben. Im gegenwärtigen Kapitalmarktumfeld sei für die Kunden neben der Höhe der Überschussbeteiligung aber auch die Finanzstärke des Versicherers und die Kompetenz beim Management der Kapitalanlagen ein wichtiges Abschlusskriterium. Dies belege das Wachstum der Beitragseinnahmen von Allianz Leben, die in den ersten neun Monaten des Jahres um 8,2 Prozent gestiegen sind.
„Mit der Anpassung der einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung haben wir auf die Erfordernisse des niedrigen Zinsumfelds reagiert“, so Zimmerer. „Aufgrund einer langfristig orientierten, nachhaltigen Anlagepolitik kann eine gesamte Verzinsung dargestellt werden, die deutlich über den aktuellen Kapitalmarktzinsen liegt.“
Hintergrund zu den Gesamtleistungen
Kunden einer Lebensversicherung haben Anspruch auf garantierte Versicherungsleistungen. Um diese garantierten Leistungen zu finanzieren, werden Deckungsrückstellungen gebildet. Für deren Berechnung legt der Gesetzgeber den so genannten Garantiezins fest. Dieser beträgt gegenwärtig 2,25 Prozent für neu abgeschlossene Verträge. Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, erhalten je nach Abschlusstermin weiterhin einen garantierten Zinssatz von bis zu 4 Prozent. Bei Allianz Leben beträgt die im Durchschnitt aller Verträge gewährte Garantieverzinsung 3,4 Prozent.
Die Mittel für die Garantien erwirtschaften die Lebensversicherer vor allem mit den Kapitalanlagen. Da die Unternehmen bei der Kapitalanlage mehr Erträge erzielen, als für die Garantieleistungen erforderlich sind, entstehen Überschüsse. An diesen Überschüssen beteiligt die Versicherungswirtschaft ihre Kunden traditionell über die laufende Überschussbeteiligung, die jährlich zugeteilt wird, sowie über einen Schlussüberschuss, der anfinanziert und bei Vertragsfälligkeit oder Kündigung ausbezahlt wird.
Mit der Reform des Versicherungsvertragsrecht (VVG) hat der Gesetzgeber zusätzlich eine neue Form der Beteiligung an den Bewertungsreserven vorgeschrieben. Die Bewertungsreserven ergeben sich aus dem Unterschied zwischen Zeitwert und Buchwert der zu Anschaffungskosten bewerteten Kapitalanlagen. Die Beteiligung orientiert sich an der Höhe und der Anlagedauer des vom Kunden zur Verfügung gestellten Kapitals. Um Kapitalmarktschwankungen bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven abzufedern, kann ein Sockelbetrag festgelegt und anfinanziert werden. Bei Vertragsablauf wird als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens der Sockelbetrag ausbezahlt.
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