Wenn der Garten zu Bauland wird

Wie Grundeigentümer den Wert Ihres Grundstückes eventuell erhöhen können.
Früher war alles besser? Zumindest größer, was bebaute Grundstücke betrifft. Nicht nur die von Herrenhäusern und Landsitzen, sondern auch von Einfamilienhäusern. Das gilt vornehmlich für die klassischen Einfamilienhausgebiete und erst recht für Villenlagen. Die Begründung hierfür ist ganz einfach: Damals (gemeint ist die Zeit von der vorigen Jahrhundertwende bis in die fünfziger Jahre) war es üblich, auf großen Grundstücken zu bauen. Ein typisches Beispiel sind bestimmte Wohnlagen in Blankenese. Hier stehen Einfamilienhäuser mit rund 180 m² bis 250 m² Wohnfläche auf Grundstücken von 1.200 m² und mehr.

Etwa seit den 60er Jahren nahm die Nachfrage nach Baugrundstücken rapide zu. Immer mehr Menschen wollten innerhalb der Stadtgrenzen wohnen und von den Vorzügen der innerstädtischen Infrastruktur profitieren. Vor diesem Hintergrund gewann ein Haustyp besonders an Bedeutung: das Reihenhaus.

Ein Haus mit Platz für drei bis vier Personen auf einem relativ kleinen Grundstück.
Dann wurden auch die Grundstücke für freistehende Neubau-Einfamilienhäuser immer kleiner. Sowohl aufgrund ständig steigender Grundstückspreise, aber auch, weil die Menschen immer weniger Zeit für die Pflege ihres Garten erübrigen wollten.

Der Wunsch, in der Stadt zu wohnen, war groß, aber ihre Wochenenden verbrachten viele Menschen lieber außerhalb der Stadt.

Erst seit den siebziger Jahren folgten auch die Genehmigungsstellen in den Bauämtern dem Trend, in dem sie die rückwärtige Bebauung großer Einfamilienhausgrundstücke zuließ. Eine zu Beginn sehr zögerliche, aber dann immer häufiger in Anspruch genommene Möglichkeit, Bauland (für Einfamilienhäuser) zu schaffen, war die Bildung eines so genannten Pfeifenstielgrundstückes:

Über eine Zufahrt (den Pfeifenstiel) entlang einer der beiden Grundstücksgrenzen erreichte man den rückwärtig gelegenen Grundstücksteil, der vormals Gartenland war und nun bebaut werden durfte.

Inzwischen hat eine nochmalige Rechts- und Verwaltungsvereinfachung die Möglichkeiten der Grundstücksteilung, und somit der Schaffung von Bauland, erleichtert. In Hamburg schreibt die Bauordnung seit einigen Jahren lediglich vor, dass durch die Teilung eines Grundstückes keine Verhältnisse geschaffen werden dürfen, die den öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen.

Zur Klärung von Fragen zum Thema Grundstücksteilung bietet zum Beispiel das Hamburger Maklerbüro Förster & Hilms Immobilien GmbH ihre Beratungsleistung an. Hier arbeitet ein Team von Immobilienmaklern, Bausachverständigen und Architekten an individuellen Teilungslösungen. Besonders für Bauland in den Hamburger Elbvororten zwischen Rissen und Othmarschen.

Förster & Hilms Immobilien GmbH, mit Sitz auf dem Süllberg in Hamburg-Blankenese, ist einer der führenden Immobilienmakler in den Hamburger Elbvororten.
Die diskrete Vermittlung von Villen, Häusern, Wohnungen und Bauplätzen im Hamburger Westen, das sind die Stadtteile Othmarschen, Groß-Flottbek, Nienstedten, Osdorf/Hochkamp, Blankenese und Rissen, steht im Mittelpunkt des operativen Geschäfts, das von Geschäftsführer und Firmengründer Peter M. Förster geführt wird.
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