Wettbewerbsverzerrende Konkurrenz in der Zeitarbeit verhindern
FDP-Bundestagsfraktion offen für einen allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohn
Gegenüber den Medien hat sich der Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Kolb, offen für einen allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohn in der Zeitarbeit gezeigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Ein allgemeinverbindlicher tariflicher Mindestlohn wird von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie den Branchenverbänden der Zeitarbeit einhellig unterstützt. Es ist zu begrüßen, dass sich nun auch die FDP-Bundestagsfraktion offen für eine solche Regelung zeigt. Mit einer Zustimmung zu einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze gibt die FDP unter den besonderen Bedingungen der Zeitarbeit keine marktwirtschaftlichen Grundsatzpositionen auf. Sie hilft vielmehr mit, wettbewerbsverzerrende Konkurrenz zu Lasten der Beschäftigten und ihrer Arbeitgeber nach dem Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit zu Polen, Tschechien und sechs weiteren osteuropäischen EU-Beitrittsländern zum 1. Mai 2011 zu verhindern. Ohne eine Regelung könnten Unternehmen aus den Nachbarstaaten Leiharbeitnehmer auf Basis von Tarifverträgen, die auf Grundlage der dort bestehenden Lebensbedingungen vereinbart wurden, nach Deutschland vermitteln. Dumpinglöhne von 3,80 oder 4,00 Euro wären denkbar. Zudem ist zu begrüßen, wenn ab einer festzulegenden Beschäftigungsdauer der „Equal Pay“-Grundsatz bei der Leiharbeit eingeführt wird. Damit kann „Schwarzen Schafen“ das Handwerk gelegt werden, die teilweise hochqualifizierte Leiharbeitskräfte über viele Jahre im selben Betrieb zu den abgesenkten Löhnen der Zeitarbeit statt zu regulären Bedingungen beschäftigen.“
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