Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern entlastet

Berlin (pressrelations) –

Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern entlastet


Finanzierung auf hohem Niveau fortgeführt

Heute diskutieren der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz sowie der Berichterstatter Volkmar Vogel:

„Die ostdeutschen kommunalen Wohnungsunternehmen sind wegen noch bestehender Lasten aus Altschulden in ihrer Existenz nicht mehr gefährdet. Das belegt das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Auftrag gegebene Gutachten. Die Altschuldenhilfe und das Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost haben entscheidend dazu beigetragen, dass viele ostdeutsche kommunale Wohnungsunternehmen zur Sicherung ihrer Existenz den erforderlichen Strukturwandel bewältigen konnten. Große Leerstände bedrohten zahlreiche Unternehmen. Ein Erfolg für die Weiterführung des Stadtumbaus Ost ist es daher, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen sichergestellt wurde, dass seine Finanzierung auf hohem Niveau fortgeführt wird. Wir legen Wert darauf, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Entwicklung weiter beobachtet und mittelfristig neu bewertet.“

Hintergrund:
Zusätzliche Altlastenschuldhilfe steht bisher nur den Wohnungsunternehmen zu, die existenzgefährdet sind und mindestens 15 Prozent Leerstand haben. Die Mittel für die Altschuldenentlastung wurden mehrmals bis auf aktuell 1,1 Milliarden Euro aufgestockt. Bisher wurden 900 Millionen Euro für die Entschuldung nach erfolgtem Abriss von ca. 220.000 Wohnungen ausgezahlt. Für 200 Wohnungsunternehmen stehen noch ca. 180 Millionen Euro bereits bewilligte Mittel zum Abruf bereit. Die aktuelle Regelung gilt bis 2013. Die steigenden Abrisskosten sind 2010 bereits berücksichtigt worden. Die Abrissförderung wurde von 50 auf 70 Euro/qm erhöht.

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