WOLFF: Katastrophenschutz – neues Gesetz überfällig, aber unzureichend

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur heutigen Vorlage eines neuen Zivilschutzgesetzes erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Bevölkerungsschutz Hartfrid WOLFF:

Das neue Zivilschutzgesetz ist überfällig, aber unzureichend. Neue Herausforderungen an die öffentliche Sicherheit sind nicht allein mit tagespolitischen Aktivitäten zu beantworten. Der Bund muss im Katastrophenschutz Verantwortung übernehmen und darf sich nicht aus der Fläche zurückziehen

Allerdings ist der Schäuble-Schritt halbherzig. Der Bundesrechnungshof hat allerdings wiederholt die Bundesfinanzierung kritisiert. Katastrophenschutz ist laut Grundgesetz Ländersache. Es ist befremdlich, dass Innenminister Wolfgang Schäuble dem Bundeswehreinsatz im Innern durch Änderung des Artikels 35 Tür und Tor öffnen will, aber sich einer zeitgemäßen Neudefinition der grundgesetzlichen Bevölkerungsschutz-Kompetenzen verweigert. Es gilt aber, die zivilen Kräfte zu stärken.

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Der Bevölkerungsschutz bedarf moderner Rechtsgrundlagen und an den Gefährdungen ausgerichtete Reaktionsmöglichkeiten. Naturkatastrophen und Großunfälle machen nicht an Ländergrenzen halt. Überregionale Stromausfälle wie vor einigen Jahren im Münsterland, Pandemien wie etwa die Vogelgrippe, oder von bestimmten Gruppen ausgehende Gefahren (Organisierte Kriminalität, terroristische Aktivitäten) erfordern ein länderübergreifendes Sicherheitskonzept. Deshalb muss es eine auch grundgesetzlich verankerte bundesweite Koordinierungskompetenz im Katastrophenschutz geben.

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