Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2009 rückläufig
WIESBADEN – Im Jahr 2009 wurden in Deutschland etwa 185 800 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist das ein Rückgang um 3,2% gegenüber dem Jahr 2008 – damals wurden 191 900 Ehescheidungen registriert. Damit wurden 2009 von 1 000 bestehenden Ehen zehn geschieden – im Jahr 2008 waren es elf Ehen und im Jahr 1992 nur sieben Ehen gewesen.
Von 1992 bis 2003 stieg – mit Ausnahme des Jahres 1999 – die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland beständig von 135 000 auf 214 000 an. Seit 2004 ist die Entwicklung bei den Ehescheidungen rückläufig, nur 2008 gab es eine Steigerung.
Bei den im Jahr 2009 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag in der Mehrheit der Fälle von der Frau (53,3%) und in 38,1% vom Mann gestellt. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung. Gegenüber 2008 ist die Zahl der nur vom Mann beantragten Ehescheidungen um 1,0% zurückgegangen, die nur von der Frau gestellten Scheidungsanträge nahmen um 4,8% ab.
Bei der Mehrzahl aller Ehescheidungen sind die Ehepartner ein Jahr getrennt: 153 800 Ehen (82,8%) wurden 2009 nach einjähriger Trennung geschieden, dies waren 5,3% weniger als 2008. Bei 3 300 Scheidungen hatten die Partner noch kein Jahr in Trennung gelebt (+ 6,9% gegenüber 2008). Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung ist mit 27 500 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahr deutlich gestiegen (+ 9,4%).
Insgesamt setzte sich 2009 die Tendenz der vergangenen Jahre zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung fort: 2009 betrug die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung 14 Jahre und 4 Monate, 1992 waren es 11 Jahre und 6 Monate.
Von den 2009 geschiedenen Ehepaaren hatten knapp die Hälfte Kinder unter 18 Jahren. Gegenüber 2008 ging die Zahl der von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen minderjährigen Kinder auf 145 700 und damit um 3% zurück.
Die tatsächliche Zahl der Ehescheidungen dürfte für 2009 etwas höher liegen, da in Bayern bedingt durch technische Umstellungen bei der Datengewinnung von einer Untererfassung von schätzungsweise 1 900 Fällen auszugehen ist.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
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