Zahnzusatzversicherung: Vor dem Zahnarztbesuch schon daran denken!

Wer hochwertigen Zahnersatz benötigt, ist mit einer Zahnzusatzversicherung bestens ausgestattet. Doch man muss auf die Tarife achten: Lediglich die Verdoppelung von Festzuschüssen ist in der Regel wenig hilfreich, vor allem wenn es Implantate sein sollen.

Durch die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen fahren die Gesetzlichen Krankenversicherer ihre Leistungen spürbar zurück. Das bekommen vor allem die Patienten beim Zahnarzt zu spüren: Der Eigenanteil für Zahnersatz liegt relativ hoch – und dann ist es noch die günstigste Variante. Wer sich für höherwertigen Zahnersatz entscheidet, benötigt eine Zahnzusatzversicherung.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Oftmals suchen Patienten den Versicherungsschutz, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Durch Zahnschmerzen wird ein Zahnarztbesuch notwendig, der Zahnarzt stellt fest, dass zwei Zähne extrahiert werden müssen. Also muss Zahnersatz her: Dafür gibt es doch die Zahnzusatzversicherung, so denkt sich der pfiffige Patient. Die Zahnzusatzversicherung wird, wenn der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Behandlung überhaupt angeboten wird, ganz klar reagieren und eine bereits begonnene Behandlung vom Versicherungsschutz ausschließen.

Die Logik liegt auf der Hand: Ein bestehender Schaden vor Versicherungsbeginn wird nirgendwo im Versicherungswesen übernommen. Das brennende Sofa lässt sich also nicht mehr absichern. Auch wenn der Zahnarzt eine Behandlung für die Zukunft angeraten hat, reagiert die Zahnzusatzversicherung mit Ablehnung: Der Schaden ist ja anscheinend schon da, sonst würde der Zahnarzt nicht zu einer Behandlung raten.

Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die bereits nach dem Ablauf der Wartezeit sofort ohne Summenbegrenzung eine Zahnersatzmaßnahme übernehmen. Wiederum denkt sich so manch ein schlauer Patient, dass man mit der Maßnahme wartet, bis der Versicherungsschutz im vollen Umfang greift. Wenn der Heil- und Kostenplan dann der Zahnzusatzversicherung eingereicht wird, kann diese aber schnell feststellen, ob der betreffende Zahn bereits vor Versicherungsbeginn stark geschädigt war. Im Regelfall erfolgt beim Zahnersatz nämlich die Anfrage beim Zahnarzt.

Ähnlich ist es auch bei Kindern. Das größte Problem der Eltern ist, wenn der der Zahnarzt zu einem Termin beim Kieferorthopäden rät und dieser dann auch eine Fehlstellung diagnostiziert. Von diesem Moment wird die Zahnzusatzversicherung auch bei einem unmittelbaren Abschluss nicht mehr zahlen. Die kieferorthopädische Behandlung wird, da sie ja bereits als Notwendig betrachtet wurde, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Am Rande notiert: Die ERGO bietet seit März einen Tarif mit Sofort-Schutz an: Bereits begonnene Behandlungen sind mit versichert, im Leistungsfall wird der GKV-Zuschuss verdoppelt. Durch eine zweijährige Bindung an die Zahnzusatzversicherung wird dieses Modell nur zwei Konsequenzen haben können: Entweder zahlt der Kunde drauf oder ERGO. Und hochwertiger Zahnersatz wird eh nicht erstattet.

Bildquelle: Thonmas Siepmann, www.pixelio.de
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