Zamek-Anleihe: Anleihe-Gläubiger können nur mit verschwindend geringer Insolvenzquote rechnen
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Schlechte Nachrichten für die Anleger der Zamek-Anleihe. Sie können nach Angaben des Insolvenzverwalters nur mit einer äußerst geringen Insolvenzquote von etwa einem Prozent rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vor etwa einem Jahr musste der traditionsreiche Suppenhersteller Zamek Insolvenz anmelden. Der Betrieb läuft bei dem Düsseldorfer Unternehmen zwar weiter, die Anleihe-Gläubiger müssen aber nach derzeitigem Stand mit finanziellen Verlusten rechnen, die einem Totalverlust nahe kommen.
Der Insolvenzverwalter rechnet gegenüber dem Handelsblatt nur mit einer Insolvenzquote für die Gläubiger von etwa einem Prozent. Zwar werde versucht, von den ehemaligen Zamek-Geschäftsführern noch rund 39 Millionen Euro zurückzufordern – die Erfolgsaussichten dafür stehen aber in den Sternen. Doch selbst wenn dies zumindest teilweise gelingen sollte, würde die Summe nicht reichen, um alle Forderungen zu bedienen. Nach Handelsblatt-Informationen belaufen sich die Forderungen in der Insolvenztabelle auf zirka 76 Millionen Euro. Die Anleihe-Gläubiger werden demnach auf jeden Fall mit massiven Verlusten rechnen müssen. Die Frage ist nur, wie hoch sie ausfallen.
Zamek hatte im Mai 2012 eine Mittelstandsanleihe mit einem Volumen von 35 Millionen Euro begeben. Die Anleihe hatte eine Laufzeit bis 2017 und war mit 7,75 Prozent p.a. verzinst. Später wurde die Unternehmensanleihe noch einmal um rund zehn Millionen Euro aufgestockt. Doch schon die fällige Zinszahlung konnte nicht geleistet werden und im Februar 2014 folgte der Insolvenzantrag.
Da die Aussichten im Insolvenzverfahren für die Anleihe-Gläubiger auf eine annehmbare Insolvenzquote offenbar verschwindend gering sind, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Dies kann parallel zum Insolvenzverfahren geschehen.
Schadensersatzansprüche sind möglicherweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung vorliegen. Denn die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
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