ZDF-Fernsehrat genehmigt geänderte Telemedienkonzepte

Mainz (pressrelations) –

ZDF-Fernsehrat genehmigt geänderte Telemedienkonzepte

Vorsitzender Ruprecht Polenz: Angebote entsprechen dem Auftrag / Publizistischer Wert überwiegt Einflüsse auf den Markt Der ZDF-Fernsehrat hat die nach seinen Vorgaben überarbeiteten Telemedienkonzepte von ZDF, 3sat und Phoenix in seiner heutigen Sitzung in Mainz genehmigt. Nach umfangreicher Prüfung und Abwägung stellte das pluralistisch zusammengesetzte Gremium fest, dass die Telemedienangebote die Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags erfüllen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. Die Angebote, so erläutert der Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz, entsprechen den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft und leisten einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb und zur Meinungsbildung. Polenz: „Der publizistische Wert dieser Angebote übersteigt bei weitem den von Kritikern befürchteten Einfluss auf den Markt.“ Der Aufwand für die Telemedien sei im Übrigen plausibel dargelegt worden, so dass keine Anzeichen für eine Überkompensierung zu erkennen seien.

Grundlage für die Entscheidungen des Fernsehrates waren die im Mai aktualisierten Fassungen der entsprechenden Telemedienkonzepte, die auf Empfehlung des Gremiums in wesentlichen Teilen geändert worden waren. Dazu gehörten vor allem detailliertere Beschreibungen zur Qualität der Angebote, des finanziellen Aufwands sowie konkretisierende Angaben zu Subdomains, Programmführern und Digitalkanälen. Auf Veränderungen hatte der Fernsehrat schließlich ebenfalls beim so genannten Verweildauerkonzept hingewirkt. Das aktuelle Konzept, das auch die Interessen der Produzenten berücksichtigt, enthält jetzt beispielsweise eine Begrenzung für Serien und Reihen ohne feststehendes Ende.

„Selten zuvor hat der ZDF-Fernsehrat Projekte des Fernsehsenders mit solch großem personellen, materiellen und zeitlichen Aufwand auf den Prüfstand gestellt“, sagte Polenz vor Journalisten in Mainz. Für die Durchführung der Drei-Stufen-Tests hatte der Fernsehrat eigens eine Projektgruppe Telemedien eingerichtet, die ihn im Prüfverfahren unterstützte. Der Fernsehrat berücksichtigte bei seiner Prüfung der Telemedienkonzepte die Stellungnahmen Dritter und die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der Angebote. Ferner berief er in Berlin eine zusätzliche, gesetzlich nicht vorgegebene Expertenkonsultation ein.

Für die in Auftrag gegebenen marktlichen Gutachten gab es zuvor eine europaweite Ausschreibung. Im Ergebnis seien die Gutachter zu dem Schluss gekommen, dass sich die Telemedien von ZDF, 3sat und Phoenix nur in geringem bis sehr geringem Ausmaß auf die untersuchten Märkte auswirkten, teilte Polenz mit. Bei einem Marktaustritt der ZDF-Onlineangebote würden werbefinanzierte Anbieter lediglich in einem Umfang von 0,4 Prozent des Marktes profitieren. Bei den 3sat-Onlineangeboten wären es 0,1 Prozent, bei den Phoenix-Onlineangeboten 0,01 Prozent.

Der Fernsehrat wird die weiteren marktlichen Entwicklungen beobachten und die Telemedienangebote von ZDF, 3sat und Phoenix mit Unterstützung der Projektgruppe Telemedien entsprechend evaluieren.

Die aktualisierten Telemedienkonzepte, die Gutachten sowie die Beschlüsse des Fernsehrates werden im Internet auf der Seite des ZDF-Fernsehrates unter http://www.unternehmen.zdf.deveröffentlicht.

Hinweis für die Presse:
Bitte beachten Sie hierzu auch die Pressemeldung des ZDF mit der Stellungnahme des ZDF-Intendanten sowie das Hintergrundmaterial „Drei-Stufen-Test“.

Pressekontakt:
Sekretariat ZDF-Fernsehrat
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