Zu weitreichende Dienstleistungsfreiheit

(Artikel-Presse) Berlin. (pressrelations) – Die Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie geht nach Ansicht des Bundesrates teilweise zu weit.

In seiner heutigen Stellungnahme kritisiert er insbesondere, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der Bestimmung der Gewerbetreibenden über die europäischen Vorgaben hinausgehe. Dies könne dazu führen, dass sich Unternehmen künftig auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, um die strengeren Vorschriften der Niederlassungsfreiheit zu umgehen. Außerdem wendet sich der Bundesrat gegen den Wegfall der Gewerbeanzeige. Ohne diese Anzeige hätten Behörden keine Möglichkeit, von den Gewerbetreibenden überhaupt Kenntnis zu nehmen und ihren Informationspflichten nachzukommen.

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Nach der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie können Dienstleistungsunternehmen aus anderen EU-Ländern in Deutschland weitgehend ohne Genehmigung tätig werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften

Drucksache 284/09 (Beschluss)

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http://www.bundesrat.de

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