Der Trend zur Selbständigkeit in Deutschland steigt. Doch nicht jede Existenzgründung muss eine Einzelgründung sein. Denn wer mit einem Partner an seiner Seite gründet, hat im Idealfall jemanden an seiner Seite, auf den er sich verlassen kann und mit dem man die harte Anfangszeit zusammen durchstehen kann. Doch neben den psychologischen Vorteilen gibt es auch rechtliche und finanzielle Vorteile, die man aus einer Gründung zu zweit ziehen kann. www.alg-zuschuss.de zeigt, wie die Gemeinschaftsgründung garantiert gelingt.
Görlitz, 21. Januar 2011 (sg) – Was für die Ehe gilt, trifft auch für eine geschäftliche Beziehung zu: Es prüfe, wer sich bindet. Der wichtigste Vorteil einer gemeinsamen Gründung von Anfang an ist die Bündelung von Talenten, Ressourcen und zusätzlicher Arbeitskraft. Das Führen eines Unternehmens verlangt unterschiedlichste Kenntnisse und Fähigkeiten. Kann man diese auf zwei Personen aufteilen, hat man einen klaren Vorteil gegenüber der Einzelgründung. Stimmen die menschlichen Komponenten, muss man sich mit den rechtlichen befassen. Zu Beginn einer Gründung zu zweit steht die Wahl der Unternehmensform. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine offene Handelsgesellschaft (OHG). „Welche Unternehmensform für die Gründer die geeignete ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie viel Eigenkapital ist vorhanden? Welche Fördermittel möchte man ausschöpfen? Im Zweifelsfall ist es immer gut, einen Berater zu konsultieren. Wichtig ist, dass beide Parteien dann denselben Berater haben“, rät Andreas Schilling, Existenzgründungsberater und Geschäftsführer von www.alg-zuschuss.de. Die übliche Form in einer Gemeinschaftsgründung ist aber die GbR. Der größte Vorteil einer Existenzgründung im Team ist sicherlich das Zusammenlegen des Eigenkapitals. Schließlich kann auf die Rücklagen zweier Personen zurückgegriffen werden. Verhandlungen mit Banken fallen so erheblich leichter. Generell empfiehlt es sich für die Gründer immer einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, der Entscheidungsfindung im Unternehmen regelt, sowie die Verteilung von Gewinn und eventuellem Verlust. Kompetenzen müssen aufgeteilt werden und die Prozesse der Umsetzung klar definiert sein. Die Entscheidungsgewalt sollte dabei immer zu gleichen Anteilen unter den Parteien aufgeteilt werden. Wichtig wird das auch, wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden. So ist es möglich, dass beide Gründer einer GbR beispielsweise den Gründungszuschuss beantragen. Da dieser nicht vom Unternehmen abhängt, sondern dem Gründer zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, kann er in diesem speziellen Fall zweimal vergeben werden, sofern beide Gründer die Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt wie im Einzelunternehmen die Gründung eines Vollerwerbs sowie die Gründung aus der Arbeitslosigkeit mit Restanspruch auf ALG I. „Beantragen beide Gründer den Gründungszuschuss, ist es sinnvoll, einen gemeinsamen Businessplan aufzustellen, der sich nur in den persönlichen Unternehmereigenschaften unterscheidet“, rät Andreas Schilling.
Doch bei der Gründung zu zweit ist auch Vorsicht geboten. Eine Selbständigkeit wir angestrebt, um die Freiheit als Unternehmer zu verwirklichen. Wer einen Partner hat, muss Kompromisse eingehen und sich in wichtigen Belangen in der Unternehmerentscheidung einschränken. „Als GbR kann man nur bestehen, wenn man in der Lage ist, als Team zusammenzuarbeiten und bereit ist, Kompetenz und Know-how abzugeben“, so Andreas Schilling aus der Beraterpraxis.
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